Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AdVantage Werbeagentur

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AdVantage Werbeagentur (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber").

1.2 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing, einschließlich der Implementierung und Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen sowie der Automatisierung von Softwareprozessen, wie im jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien festgelegt.

2. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, insbesondere die Leadgenerierung und Bereitstellung von Kontaktdaten potenzieller Kunden. Die Parteien erkennen an, dass aufgrund der Funktionsweise von Plattformen wie Facebook und Instagram bestimmte Ergebnisse, wie etwa die Anzahl der generierten Leads, nicht garantiert werden können.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung des Auftragnehmers ist im jeweiligen Vertrag festgelegt und vor der Erbringung der Leistungen zu entrichten.

3.2 Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung können Kosten für Werbekampagnen auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder Google Ads entstehen, die vom Auftraggeber separat zu tragen sind. Diese Kosten werden im Vertrag oder im Angebot aufgeführt.

3.3 Die Vergütung ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig sind. Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen seitens des Auftraggebers liegen nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers.

5. Schweigepflicht, Datenschutz und Copyright

5.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

5.2 Der Auftraggeber bestätigt, dass alle Personen, die in den erstellten Werbematerialien (z. B. Videos oder Fotos) erscheinen, ihr Einverständnis zur Nutzung in Marketingmaterialien gegeben haben.

5.3 Alle vom Auftragnehmer erstellten Werbematerialien (z. B. Grafiken, Texte, Videos) dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht weiterverwendet oder verändert werden.

6. Vertragsdauer, automatische Verlängerung und Kündigungsfristen

6.1 Die Vertragsdauer wird individuell im jeweiligen Vertrag festgelegt und beginnt mit dem dort angegebenen Startdatum.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

6.3 Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, der das Festhalten am Vertrag für eine der Parteien unzumutbar macht.

7. Prämien für Weiterempfehlungen

7.1 Der Auftragnehmer zahlt dem Auftraggeber eine Prämie in Höhe von 1000 €, sofern eine durch den Auftraggeber vermittelte Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss führt. Weitere Details werden im Vertrag oder in gesonderten Vereinbarungen geregelt.

8. Haftung und Gewährleistung

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Erfolg der durchgeführten Marketingkampagnen, insbesondere wenn äußere Faktoren wie Änderungen der Algorithmen auf Plattformen (z. B. Facebook, Instagram) die Ergebnisse beeinflussen.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

9. Änderungen der AGB

9.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Sofern der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht, gelten diese als akzeptiert.

10. Reisekosten und Spesen

10.1 Für Reisen, die im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sind, werden folgende Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt:

10.1.1 Für jeden gefahrenen Kilometer wird eine Pauschale von 0,50 € (50 Cent) berechnet.

10.1.2 Die Kosten für Übernachtungen in einem Hotel der mindestens 4-Sterne-Kategorie werden vollständig vom Auftraggeber übernommen.

10.1.3 Bei Bahnreisen werden die Kosten für Fahrten mit der Deutschen Bahn in der 1. Klasse dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

10.1.4 Für Flüge innerhalb Europas werden die Kosten für Economy-Class-Tickets vom Auftraggeber getragen.

10.1.5 Für Flüge außerhalb Europas werden Business-Class-Tickets gebucht, deren Kosten vollständig vom Auftraggeber übernommen werden.

10.2 Alle hier genannten Reisekosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet.


Datum des Inkrafttretens: [04.09.2024]